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Kleines Lexikon des Zahnarztes

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Begriff Definition
Brücke

Brückenersatz; festsitzender (Ausnahme: abnehmbare Brücke) parodontal abgestützter/getragener Zahnersatz welcher über Anker (i.d.R. Kronen) an Pfeilerzähnen befestigt wird. Dies hat zur Konsequenz, dass auf die Brücke einwirkende (Kau-)Kräfte - wie im natürlichen Gebiss - ausschließlich von den Pfeilerzähnen aufgenommen werden. Diese besitzen dazu eine unterschiedliche Eignung ( Pfeilerzahnwertigkeit). Eine Brücke besteht immer aus Brückenankern und Brückenzwischengliedern - dabei können als Anker natürliche Zähne oder Implantate (Implantatbrücke) bzw. eine Kombination beider dienen.

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Kleines Zahn-Lexikon

  • Nerv:  aus parallel angeordneten Fasern bestehender, in einer Bindegewebshülle liegender Strang, der der Reizleitung zwischen Gehirn, Rückenmark und Körperorganen dient; unterteilt in motorische (Drüsen, Gefäße, Muskeln bewegende) und sensible bzw. sensorische (Empfindungen übertragene) Nerven. Im Nervensystem meist als gemischter Nerv (motorisch und sensorisch) vorkommend.

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